Di, 6. Oktober 2026 - 13:20
Zürcher Kantonalverband wegen unzulässiger Notenkorrektur sanktioniert
Der Zentralvorstand des Eidgenössischen Schwingerverbandes hat den Zürcher Kantonalen Schwingerverband aufgrund einer unzulässigen Notenkorrektur, welche die Kranzverteilung beeinflusste, mit einer hohen Busse sanktioniert.

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Redaktion Schlussgang

Symbolbild
Fotograf: Lorenz Reifler
Wie der ZV ESV im neuesten Sägemehlsplitter (erschienen am 6. Oktober) mitteilt, wurde der Zürcher Kantonale Schwingerverband aufgrund einer unzulässigen Notenkorrektur am Kantonalen in Mettmenstetten sanktioniert. Die Meldung im Wortlaut:
Der Zentralvorstand des Eidgenössischen Schwingerverbandes hat einen Verstoss des Zürcher Kantonalen Schwingerverbandes gegen die technischen Vorschriften des ESV beurteilt.
Am Zürcher Kantonalschwingfest vom 17. Mai 2026 in Mettmenstetten wurde, nach Abschluss des Wettkampfes, die bereits festgesetzte Note eines Schwingers von 10.00 auf 9.75 reduziert. Mit dieser Änderung wurde die Ranglistenlage gezielt beeinflusst. Dadurch wurde der 7. Rang mit 56.50 Punkten kranzberechtigt und es konnten drei zusätzliche Kränze abgegeben werden. Nachträgliche Notenkorrekturen sind nur unter den, im Technischen Regulativ und in den dazugehörenden Weisungen, festgelegten Voraussetzungen zulässig.
Im vorliegenden Fall bestand kein sachlicher Korrekturgrund. Das Einverständnis des betroffenen Schwingers vermag eine solche Änderung nicht zu rechtfertigen. Der ESV toleriert keine Eingriffe, welche die Rangliste oder die Kranzvergabe gezielt beeinflussen. Die korrekte Anwendung der technischen Vorschriften, die Gleichbehandlung aller Schwinger und die Verlässlichkeit der Wettkampfergebnisse sind für die Glaubwürdigkeit und Integrität des Schwingsports von zentraler Bedeutung.
Der Zentralvorstand hat dem ZKSV deshalb eine Busse von CHF 3’000.00 auferlegt. Bei der Festlegung der Sanktion wurden sowohl die Schwere und der vorsätzliche Charakter des Verstosses, als auch die Selbstmeldung, das Eingeständnis und das erklärte Bedauern des ZKSV berücksichtigt. Gegen den Entscheid kann, gemäss den Statuten des ESV, Rekurs erhoben werden.
Reto Bleiker, Leiter Geschäftsstelle ESV
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